100 % Förderung – damit du durchstarten kannst!

Bildungsgutschein und AVGS

Sämtliche Angebote (Weiterbildungen, Umschulungen, Coachings oder private Arbeitsvermittlungen) können gemäß AZAV zertifiziert sein. Wenn du dich für ein Angebot entscheidest, das AZAV-zertifiziert ist, bedeutet dies für dich: Du bildest dich bei einer vertrauenswürdigen Einrichtung weiter, deren Angebot von der Agentur von Arbeit, dem Jobcenter oder deinem Rentenversicherungsträger gefördert werden. Sofern du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du bei deinem zuständigen Amt einen Bildungsgutschein oder AVGS erhalten, der die Kosten für verschiedene Angebote bis zu 100% abdeckt. Detailinformationen findest du auf der offiziellen Seite der Agentur für Arbeit unter den Stichwörtern „Bildungsgutschein“ und „AVGS“.

Und so läuft die Förderung grundsätzlich ab:

  • Du meldest dich bei dem zuständigen Amt mit dem Wunsch nach einem Gutschein für einen der oben genannten Zwecke
  • Das Amt prüft, ob du die Voraussetzungen erfüllst, und gibt dir einen Gutschein. Dieser ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewilligt!
  • Nun geht es los: Beachte bei der Suche nach einem passenden Angebot neben dem Gültigkeitszeitraum die weiteren genannten Bedingungen.
  • Hast du dich für ein Angebot bei uns entscheiden, kommst du mit diesem Gutschein zu uns. Wir vervollständigen die Unterlagen und senden sie an das zuständige Amt zurück.
  • Dort wird abschließend geprüft, ob alle Anforderungen auf eine Förderung erfüllt werden. Ist dies der Fall, wird der Gutschein bewilligt und damit die Kostenübernahme bestätigt.
  • Beachte: Die Bewilligung muss in dem Gültigkeitszeitraum stattfinden, der auf dem Gutschein vermerkt ist. Für die Weiterbildungsmaßnahe gilt: Sie muss spätestens zum Enddatum des Gutscheins beginnen.